Die große Mehrzahl der BAG besteht aus Vertreter*innen der LAGen (32) plus theoretisch 18 weiteren aus den Fraktionen. Diesen allen die Möglichkeit zu verwehren, als Stellvertreter*in zu kandidieren ist nicht nachvollziehbar, schränkt die Auswahl unnötig ein und behindert grundlos das passive Wahlrecht in unzulässiger Art und Weise. Der Grund, dass bei Abwahl/Nicht-Wiederwahl auf Landesebene der Posten neu besetzt werden müsste und die Kontinuität der Arbeit leiten würde, ist das kleinere Übel. Die Alternative, dass ja dann Kandidat*innen (die auf LAG-Ebene bereits gewählt sind) ja als Kooptierte antreten könnten, ist keine, da der knappe Platz für die 6 Kooptierten ja sicher nicht leichtfertig mit bereits gewählten LAG-Delegierten vergeudet werden soll.
Antrag: | Sprecher*innen Team BAG Frieden und Internationales |
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Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (Vulkaneifel KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.03.2019, 16:33 |
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