Veranstaltung: | Frühjahrssitzung BAG F&I |
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Antragsteller*in: | Sara Nanni |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2019, 20:42 |
A1: Sprecher*innen Team BAG Frieden und Internationales
Antragstext
Die BAG Frieden und Internationales beschließt, für die Dauer der Amtsperiode
Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2021, die ersten beiden Positionen der Kooptierten
als stellvertretende*r Sprecherin* und Sprecher*in zu wählen. Dazu wird die
jeweils erste Position der Kooptierten – Frauen- und offener Platz - separat von
den anderen (maximal vier) Kooptierungen gewählt. Die zwei stellvertretenden
Sprecher*innen unterstützen die BAG Sprecher*innen bei der Wahrung ihrer
Aufgaben und vertreten sie in parteiinternen Gremiensitzungen nach Absprache.
Sollte während der Dauer der Amtsperiode ein*e stellvertretende oder ordentliche
Sprecher*in ausfallen, wird die Position nur bis zum Ende der Amtsperiode neu
besetzt um den gemeinsamen Turnus zu halten.
Es gilt selbstverständlich das Frauenstatut. Das heißt: eine Sprecherin, die auf
dem Sprecherinplatz gewählt wurde, kann im BAG-Sprecher*innenrat und anderen
Gremien der Partei nur von einer stellvertretenden Sprecherin vertreten werden.
Begründung
Die Bundesarbeitsgemeinschaften sind erfreulicherweise in immer mehr parteiinternen Beteiligungsprozessen involviert. Stellenweise führt dies zu einer enormen zeitlichen Belastung der Sprecher*innen. Diese zeitliche Belastung schließt strukturell Menschen, die auf Grund ihrer beruflichen, familiären oder sonstigen Situation keinen unbezahlten Teilzeitjob nebenbei ausführen können, aus. Die Wahl von stellvertretenden Sprecher*innen hat sich deshalb auch in anderen Bundesarbeitsgemeinschaften etabliert. Um zu vermeiden, dass stellvertretende Sprecher*innen ohne Stimmrecht und Kostenerstattungsmöglichkeiten ihre Funktion ausüben, ist eine Verknüpfung mit jeweils einem Kooptiertenplatz sinnvoll.
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