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            <title>Frühjahrssitzung BAG F&amp;I: Anträge</title>
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                        <title>A1: Sprecher*innen Team BAG Frieden und Internationales</title>
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                        <author>Sara Nanni</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Frieden und Internationales beschließt, für die Dauer der Amtsperiode Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2021, die ersten beiden Positionen der Kooptierten als stellvertretende*r Sprecherin* und Sprecher*in zu wählen. Dazu wird die jeweils erste Position der Kooptierten – Frauen- und offener Platz - separat von den anderen (maximal vier) Kooptierungen gewählt. Die zwei stellvertretenden Sprecher*innen unterstützen die BAG Sprecher*innen bei der Wahrung ihrer Aufgaben und vertreten sie in parteiinternen Gremiensitzungen nach Absprache.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte während der Dauer der Amtsperiode ein*e stellvertretende oder ordentliche Sprecher*in ausfallen, wird die Position nur bis zum Ende der Amtsperiode neu besetzt um den gemeinsamen Turnus zu halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gilt selbstverständlich das Frauenstatut. Das heißt: eine Sprecherin, die auf dem Sprecherinplatz gewählt wurde, kann im BAG-Sprecher*innenrat und anderen Gremien der Partei nur von einer stellvertretenden Sprecherin vertreten werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesarbeitsgemeinschaften sind erfreulicherweise in immer mehr parteiinternen Beteiligungsprozessen involviert. Stellenweise führt dies zu einer enormen zeitlichen Belastung der Sprecher*innen. Diese zeitliche Belastung schließt strukturell Menschen, die auf Grund ihrer beruflichen, familiären oder sonstigen Situation keinen unbezahlten Teilzeitjob nebenbei ausführen können, aus. Die Wahl von stellvertretenden Sprecher*innen hat sich deshalb auch in anderen Bundesarbeitsgemeinschaften etabliert. Um zu vermeiden, dass stellvertretende Sprecher*innen ohne Stimmrecht und Kostenerstattungsmöglichkeiten ihre Funktion ausüben, ist eine Verknüpfung mit jeweils einem Kooptiertenplatz sinnvoll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 07 Mar 2019 20:42:17 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>