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            <title>Frühjahrssitzung BAG F&amp;I: Änderungsanträge</title>
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                <title>Frühjahrssitzung BAG F&amp;I: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä2 zu A1: Sprecher*innen Team BAG Frieden und Internationales</title>
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                        <author>tobias</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3884_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 4 einfügen:</h4><div><p>Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2021, die ersten beiden Positionen der Kooptierten als stellvertretende*r Sprecherin* und Sprecher*in zu wählen. Dazu wird <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">auf Antrag der Kandidierenden </ins>die jeweils erste Position der Kooptierten – Frauen- und offener Platz - separat von </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 16 Mar 2019 19:44:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Sprecher*innen Team BAG Frieden und Internationales</title>
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                        <author>Karl-Wilhelm Koch (Vulkaneifel KV)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3884_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 10:</h4><div><p>Die BAG Frieden und Internationales beschließt, für die Dauer der Amtsperiode Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2021<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, die ersten beiden Positionen der Kooptierten als stellvertretende*r Sprecherin* und Sprecher*in zu wählen. Dazu wird die jeweils erste Position der Kooptierten – Frauen- und offener Platz - separat von den anderen (maximal vier) Kooptierungen gewählt. Die zwei stellvertretenden Sprecher*innen unterstützen die BAG Sprecher*innen bei der Wahrung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> je eine*n stellvertretende*r Sprecherin* und Sprecher*in zu wählen. Die zwei stellvertretenden Sprecher*innen unterstützen die BAG Sprecher*innen bei der Durchführung</ins> ihrer Aufgaben und vertreten sie in parteiinternen Gremiensitzungen nach Absprache.</p><p>Sollte während der Dauer der Amtsperiode ein*e stellvertretende oder ordentliche Sprecher*in ausfallen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> (z.B. durch die Nicht-Wiederwahl als BAG-Delegierte*r)</ins>, wird die Position nur bis zum Ende der Amtsperiode neu besetzt um den gemeinsamen Turnus zu halten.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die große Mehrzahl der BAG besteht aus Vertreter*innen der LAGen (32) plus theoretisch 18 weiteren aus den Fraktionen. Diesen allen die Möglichkeit zu verwehren, als Stellvertreter*in zu kandidieren ist nicht nachvollziehbar, schränkt die Auswahl unnötig ein und behindert grundlos das passive Wahlrecht in unzulässiger Art und Weise. Der Grund, dass bei Abwahl/Nicht-Wiederwahl auf Landesebene der Posten neu besetzt werden müsste und die Kontinuität der Arbeit leiten würde, ist das kleinere Übel. Die Alternative, dass ja dann Kandidat*innen (die auf LAG-Ebene bereits gewählt sind) ja als Kooptierte antreten könnten, ist keine, da der knappe Platz für die 6 Kooptierten ja sicher nicht leichtfertig mit bereits gewählten LAG-Delegierten vergeudet werden soll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 Mar 2019 16:33:20 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>